Trainingsbetrieb nach den Sommerferien 2021 - Turnverein Wahlwies

3G- Regel als Teilnahmevoraussetzung

Die Trainingsteilnahme in der Halle ist immunisierten Personen im Sinne der aktuellen Corona- VO gestattet (= zweifach geimpft, genesen bzw. genesen und 1- fach geimpft). Der Nachweis ist gegenüber dem Verein bzw. verantwortlichem Trainer zu erbringen.

Nicht immunisierte Personen (= kein ausreichender Impfschutz) ist die Teilnahme nur nach Vorlage eines tagesaktuellen Schnelltest gestattet.

Für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht an Schulen unterliegen, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Tests. Dasselbe gilt für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

In der Halle besteht immer noch Maskenpflicht für alle. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

Alle weiteren Informationen erhaltet ihr vor Ort.

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